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Was darf in einer Garage aufbewahrt werden?

Unglaublich, aber wahr: Mit seiner Garage darf man nicht einfach machen, was man will.

Wer sie „zweckentfremdet“, wie es juristisch heißt, handelt rechtswidrig. D. h. eine Garage darf nicht als Hobbywerkstatt, Lagerstätte für Rasenmäher und Fahrräder oder gar Lacke, Farbreste o. ä. dienen. Dies ist jedoch in deutschen Garagen laut eines Stichproben-Tests der „Auto-Bild“ durchaus üblich. Die gute Nachricht: Überprüfungen sind äußerst selten.

ABER: Wenn es passiert, kann es teuer werden. Bis zu 500 Euro verlangen die Aufsichtsbehörden für ein festgestelltes „Garagenvergehen“.

Quellen:
Focus Online
Die Welt

PS: Beide Artikel zeigen übrigens eine Fertiggarage vom Markenverbund Die Garage.

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